Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie bitten, bereits am 10. August 2020 (erster Schultag des neuen Schuljahres) eventuell vorhandene Bescheide (z.B. ALG 2, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Berlin-Pass, etc) vorzulegen, damit Ihre Kinder schnell die Leihausweise von der Schule erhalten.
Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um die ggf. Verlängerung, damit der Bescheid aktuell ist. Sollte am ersten Schultag kein Nachweis der Leihberechtigung vorliegen, müssen Sie alle Bücher bereits in den Ferien selbst kaufen. Die Bücherlisten liegen Ihnen bereits vor.
Der Nachweis erfolgt beim Klassenlehrer (7-11), die Jahrgänge 12 und 13 weisen ihre Berechtigung beim zuständigen Oberstufenkoordinator in der Einführungsveranstaltung am ersten Tag nach.
Dieses Vorgehen gilt für alle Schülerinnen und Schüler der RVO, auch für die Schüler der Sek II!
Mit freundlichen Grüßen
Herr Marks - Mittelstufenkoordination
Frau Hessler - Oberstufenkoordination