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Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann noch frühestens zwei Semestern in der Qualifikationsphase erworben werden. Für den berufsbezogenen Teil ist eine einjährige praktische Tätigkeit (z. B. FSJ, FÖJ, Ausbildung, bestimmte Praktika) nötig.

AUF EINEN BLICK

Schulische Voraussetzungen

MSA mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und Bestehen der Einführungsphase (ISS: Klasse 11)

Ziel

Studierberechtigung für bestimmte Fächergruppen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Dauer

Schulischer Teil: Zwei Semester in der Qualifikationsphase
Berufsbezogener Teil: einjährige praktische Tätigkeit

Fokus

Wissenschaftliche Bildung mit fachlicher Ausrichtung