Voraussetzungen für den MSA:
- Alle Jahreszeugnisnoten müssen mindestens ausreichend (Note 4) sein.
- Bis zu zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) in beliebigen Fächern sind erlaubt.
Auch bei schlechteren Noten kann der MSA erreicht werden, wenn folgende Ausgleichsregelungen greifen:
- Drei mangelhafte Noten (keines der Kernfächer betroffen) können durch zwei befriedigende Noten (Note 3) ausgeglichen werden.
- Sind drei mangelhafte Noten vorhanden, darunter eine in einem Kernfach, so ist ein Ausgleich durch zwei befriedigende Noten, davon eine im Kernfach, möglich.
- Eine ungenügende Leistung (Note 6) kann durch zwei gute Leistungen (Note 2) ausgeglichen werden.
- Eine mangelhafte und eine ungenügende Leistung (beide nicht in den Kernfächern) können durch zwei gute Leistungen ausgeglichen werden.
- Eine mangelhafte Leistung in einem Kernfach und eine ungenügende Leistung können durch zwei gute Leistungen ausgeglichen werden, wobei eine davon im entsprechenden Kernfach sein muss.
AUF EINEN BLICK✱
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AUF EINEN BLICK✱
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Schulische Voraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss der 10. Klasse (siehe Regelungen oben)
Ziel
Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Fachoberschule oder Berufsausbildung
Dauer
10 Jahre
Fokus
Erweiterte Allgemeinbildung