Auszug aus dem Schreiben der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Familie
Schulorganisation ab dem 11. Januar 2021, abweichende Regelungen zum Schreiben vom 06. Januar 2021
…uns haben viele besorgte Schreiben und Anrufe von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten erreicht. Diese haben uns gespiegelt, dass die Entscheidungen vom Mittwoch zu großer Sorge und Verunsicherung an vielen Schulen geführt haben. Die aktuelle Situation erfordert eine möglichst breite Zustimmung in den Schulgemeinschaften, um den Herausforderungen durch die Pandemie zu begegnen. Hinzu kommt die Erhöhung der Infektionszahlen.
Deshalb haben wir unsere Regelungen vom 06. Januar 2021 wie folgt angepasst:
An den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen findet vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 kein Präsenzunterricht statt.
Für die Abschlussjahrgänge (Jahrgangsstufen 10 und 13 an ISS, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufen 10 und 12 an Gymnasien sowie Jahrgangsstufe 10 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen) gelten jedoch ab dem 11. Januar 2021 besondere Regelungen:
Die Schulleitungen entscheiden in Abstimmung mit der Gesamtelternvertretung und im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht, ob die Abschlussklassen im Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 vor Ort in der Schule in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) oder ausschließlich im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden. Diese Entscheidung ist bis spätestens Mittwoch, 13. Januar 2021, zu treffen.
Für die Rudolf-Virchow-Oberschule gilt:
In der Woche vom 18.01.2021 bis zum 25.01.2021 finden kein Unterricht und keine Klassenarbeiten von 7-10 statt. Es gilt der Stundenplan der A-Woche für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause (salzH)
Der Jahrgang 13 wird in Kleingruppen nach dem Hybridplan der B-Woche unterrichtet. Bitte die Aushänge auf der DSB-App beachten.
Frau Hoffmann
Schulleiterin